Reiseseite von Martina & Daniel

Woraus besteht der Mensch? Aus Körper, Seele und Pass

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Seefunk

4. Oktober 2010 · Keine Kommentare

von Daniel 

Für die Kommunikation an Bord mit anderen Schiffen, Häfen usw. ist es unerlässlich eine Funkanlage an Bord zu haben. In der Schweiz ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Biel für die Ausgabe von Funkkonzessionen zuständig. Damit aber eine solche Funkkonzession überhaupt ausgestellt wird, muss jemand einen Fähigkeitsausweis für den Betrieb einer Seefunkanlage haben und dieser Jemand bin ich, Daniel. Also heisst es wiederum auf eine Prüfung hin zu lernen. 

Damit man in der Wahl der Ausrüstung des zukünftigen Schiffes nicht eingeschränkt ist, habe ich mich entschlossen das Allgemeine Betriebszeugnis für die Sportschifffahrt (Long Range Certificate) zu erlangen. Entgegen dem beschränkt gültigen Betriebszeugnis für die Sportschifffahrt (Short Range Certificate) berechtigt das Long Range Certificate (LRC) auch Grenz- und Kurzwellenanlagen zu bedienen. Das Short Range Certificate (SRC) erlaubt hingegen nur die Verwendung von UKW-Seefunkanlagen. Mit UKW-Anlagen hat man aber nur eine Reichweite von 30 Seemeilen (55 km) während Grenzwellenanlagen eine Reichweite von 150 Seemeilen (278 km) und Kurzwellenanlagen gar je nach Tageszeit und Wetterbedingungen eine weltweite Kommunikation ermöglichen. 

Da ich bereits in grauer Vorzeit im Militärdienst gefunkt habe, sind mir die Terminologie und die allgemeinen Funkregeln nicht gänzlich unbekannt. So entschliesse ich mich die teils sehr hohen Kosten für eine Funkausbildung zu sparen und mich autodidaktisch auf die Prüfung vorzubereiten. Als Lernmittel bestelle ich mir von BoatDriver die Software „Seefunk SRC“ sowie „Seefunk LRC“. Ergänzend beschaffe ich mir noch den LRC-Kursordner des Cruising Club Schweiz (CCS). 

Anfangs August beginne ich bereits mit der Durcharbeitung des Lernstoffes und nach dem Meilentörn intensiviere ich die Lerntätigkeit massiv, da nur noch zwei Wochen bis zur Prüfung bleiben, bis ich am 4. Oktober nach Biel reisen darf, um die Prüfung abzulegen. 

Die Prüfung besteht aus 4 Teilen, einem praktischen und drei schriftlichen Teilen. Zuerst muss ich den praktischen Teil ablegen. Mit zwei Prüfungsexperten werden hier die verlangten gründlichen Kenntnisse im Bedienen einer UKW- und einer Grenz-/Kurzwellenanlage, sowie die korrekte Abwicklung des Funkverkehrs geprüft. 

In einer ersten Aufgabe musste ich die UKW-Anlage korrekt in Betrieb setzen und eine Sprechfunkverbindung zu einem entgegenkommenden Boot herstellen. Das funktionierte eigentlich ganz gut, bis auf die Kleinigkeit, dass ich statt auf den Arbeitskanal 72 lediglich auf Kanal 12 wechselte. Die 1 und die 7 sind aber auch zum verwechseln ähnlich… 

Die zweite Aufgabe bestand darin eine Sicherheitsmeldung an alle Schiffe auszusenden, da ich viele treibende Container entdeckt habe und diese eine nicht unerhebliche Gefahr für die Schifffahrt bedeuten. Auch hier unterlief mir ein kleiner Fehler, gab ich doch zu Beginn im DSC-Controller keine Position und Zeit ein. 

Die dritte und schon letzte Aufgabe lautete darin eine Notmeldung abzusetzen, da mein Schiff nach einem starken Wassereinbruch sinken wollte. Auch in dieser Aufgabe unterlief mir ein Patzer, da ich statt der Zeit in UTC zur Position, die aktuelle Zeit in UTC verwendete. 

Zum Schluss der letzten Aufgabe meinten die Experten, ich hätte den praktischen Teil bestanden, wenn auch nur knapp. Im Vorraum traf ich dann erstmals auf zwei Leidensgenossen, welche den praktischen Teil auch bestanden haben, wenn auch nur knapp… 

Nach einer kurzen Pause standen dann die drei schriftlichen Prüfungsteile an. Zuerst mussten je drei Funktexte in englischer Sprache ins Deutsche und vom Deutschen ins Englische übersetzt werden. Die letzten beiden Teile bestanden aus Multiple-Choice Fragen zu den Themen GMDSS-Verfahren und Systeme sowie Reglemente und Bestimmungen. 

Im Anschluss daran gratulierte mir der Experte zur bestandenen Prüfung und kündigte mir die Zusendung des Fähigkeitsausweises zur Bedienung von Seefunkanlagen in drei bis vier Wochen an. 

So verliess ich glücklich Biel im Wissen nun die Berechtigung zu haben, am weltweiten Funkverkehr an Bord eines Schiffes teilnehmen zu dürfen.

Tags: Projekt